2.5 Nachdem bereits im Gutachten 2008 Einschränkungen beim Beschwerdeführer festgestellt worden sind und bereits damals Dr. D___ die Prognose als ungünstig einschätzte (IV-act. 1.2, S. 41: „Die Prognose ist mittel- bis langfristig angesichts des Fortschreitens des Knorpelschadens nicht sehr günstig“), und auch Dr. E___ nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit von einer funktionell relevanten Zustandsbesserung ausging (IV-act. 1.2, S. 57), ist naheliegend, dass auch heute noch Einschränkungen und Behinderungen beim Beschwerdeführer bestehen, welche sich auf die Arbeitsfähigkeit auswirken.