2.4 Dr. C___ erachtet die medizinische Situation grundsätzlich als „unverändert“ zum Jahr 2008. Ob dies zutrifft, kann jedoch aufgrund der vorliegenden Unterlagen weder eindeutig bestätigt noch widerlegt werden. Zur Abklärung des aktuellen medizinischen Sachverhalts hat die Vorinstanz lediglich einen Fragebogen beim Hausarzt Dr. B___ eingeholt (vgl. IVact. 17), welcher aber teilweise nur sehr vage Aussagen enthält (z.B. „Drohende Arbeitsunfähigkeit, nicht genau bezifferbar“). Gleichzeitig sind aber im Fragebogen konkrete Diagnosen mit Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit angegeben („Kleinhirnastrozytom 1993, leichte postoperative Funktionseinschränkungen, LWS-Skoliose 1999, Plattfüsse