Seite 2 Hirntumors seien Nerven dauerhaft geschädigt und er leide bezüglich seiner ganzen linken Körperhälfte unter motorischen Störungen, sowie unter Kopf-, Rücken- und Knieschmerzen. Er schaffe es einfach nicht, in der freien Wirtschaft die verlangten Leistungen zu bringen und sei zudem auch im privaten Bereich erheblich eingeschränkt. Der Beschwerdeführer listete seine Einschränkungen und Behinderungen im Privaten und im Arbeitsbereich detailliert auf (IV-act. 23).