1.2, S. 41). Ergänzend zu den von der in der Vergangenheit für den Beschwerdeführer zuständigen Sozialversicherungsanstalt St. Gallen weitergeleiteten Vorakten (vgl. IV-act. 1.1 und 1.2) holte die Vorinstanz einen Arztbericht beim Hausarzt Dr. B___ ein (IV-act. 17).