Doch ist nicht zu verkennen, dass es im Medas-Gutachten geheissen hatte, neben der psychiatrisch bedingten und auf eine Anpassungsstörung sowie auf eine akzentuierte Persönlichkeit mit leistungsorientierten Zügen zurückzuführenden Arbeitsunfähigkeit von 20% könnte zusätzlich eine neurologisch bedingte Beeinträchtigung vorliegen. Dies nach Auffassung von Neurologe Dr. F___, dessen Einschätzung gemäss Konsiliar-Gutachten vom 18. März 2010 im zusammenfassenden Medas-Gutachten übernommen wurde, aber nur dann, falls die fraglichen Anfälle durch eine Behandlung nicht vermeidbar oder deutlich reduzierbar seien.