Seite 7 von der Medas aber bereits mit einer Arbeitsunfähigkeit von 20% in jeglicher Erwerbstätigkeit gewürdigt wurde. Damals zeigte sich eine zumindest anfänglich fehlende (medizinische) Kooperationsbereitschaft der Versicherten, die sich nach eigenen Angaben auf Anraten des Ehemannes aus finanziellen Gründen bei der Invalidenversicherung anmeldete, ohne erwerbstätig sein zu wollen, da sie Betreuungsaufgaben wahrzunehmen habe.