D.3 In der Replik vom 2. März 2015 bezog sich diese auf einen beigelegten Bericht von Psychiater I___ vom 13. Februar 2015, wonach bei einer Reihe von Diagnosen eine Verschlechterung gegenüber früher eingetreten sei, trotz der der Haushalt zwar noch bewältigt werden könne, erwerblich aber keine Arbeitsfähigkeit mehr bestehe. Erforderlich sei eine polydisziplinäre Begutachtung. D.4 Mit Duplik vom 17. März 2015 entgegnete die IV-Stelle, es würden keine neuen Befunde genannt. Erwägungen