C.3 Daraufhin tätigte die IV-Stelle weitere Abklärungen, wie aus dem Protokoll der Berufsberatung vom 7. August 2013 (IV-act. 44) - demnach wäre die Versicherte ohne Beschwerden zu 80-100% erwerbstätig, um finanziell unabhängig zu sein und sich vom Ehemann trennen zu können - hervorgeht, erinnerte diese mit Schreiben vom 23. September 2013 (IV-act. 47) erneut an ihre Mitwirkungspflicht und holte einen Bericht beim RAD vom 8. November 2013 (IV-act. 52) ein, wonach die Versicherte ab 15. Januar 2014 in einem eigenen Haus in Altstätten leben werde und letztmals 1997 gearbeitet habe.