Im zusammenfassenden Medas-Gutachten vom 21. Mai 2010 (IV-act. 23) wurde auf die erwähnten Diagnosen Bezug genommen und eine Arbeitsunfähigkeit von etwa 20% in jeder erwerblichen Tätigkeit postuliert. Rheumatologisch bestehe nur bei kraftfordernden Tätigkeiten mit dem linken Arm über der Horizontalen eine Einschränkung. Seite 3 B.5 In Anbetracht dessen gewährte die IV-Stelle nach einer Aktennotiz des RAD vom 26. Mai 2010 (IV-act. 24) am 2. Juni 2010 (IV-act. 27) Hilfe bei der Stellensuche.