Daneben sei eine Erwerbstätigkeit nicht möglich, ohne Haushalt hingegen schon, wobei das Ausmass der Einschränkung durch die rezidivierenden anfallsartigen Bewusstseinsstörungen/Amnesien mit motorischen Automatismen unklarer Ätiologie seit August 2009, eine chronische Zervikobrachialgie links und durch die chronischen seitenalternierenden Spannungskopfschmerzen davon abhänge, ob die diagnostisch noch unklaren Anfälle durch eine adäquate Behandlung vermeidbar oder deutlich reduzierbar seien. Der Analgetikakonsum sei in stationärem Rahmen zu sistieren, was die Versicherte jedoch wiederholt abgelehnt habe.