in den Räumlichkeiten des RAD in St. Gallen. Im entsprechenden Gutachten vom 24. April 2013 wurde zwar kaum auf die Observationsergebnisse eingegangen und die Diagnose einer Panikstörung übernommen, aber immerhin darauf hingewiesen, der Versicherte nehme keine Medikamente und verweigere auch eine stationäre Behandlung, obwohl eine solche zur abschliessenden Beurteilung der Arbeitsfähigkeit in einer adaptierten Tätigkeit nötig wäre. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass schon Psychiater C___ mit Bericht vom 28. April 2006 gemeint hatte, im Falle des Versicherten sei die Prognose günstig, sofern er sich mit Medikamenten und Psychotherapie behandeln lasse.