Seite 10 5.3 Nachdem sich der Versicherte der bei Psychiater Dr. F___ in Chur vorgesehenen Begutachtung nicht unterzog und diesbezüglich widersprüchliche Angaben machte, erinnerte ihn die IV-Stelle an seine Mitwirkungspflicht. Schliesslich erfolgte eine Abklärung durch den in Buchs und Chur praktizierenden Psychiater Dr. H___ in den Räumlichkeiten des RAD in St. Gallen.