8, 8C_521/2012 vom 20. Dezember 2012 Erw. 5.1). Obwohl sich darin wiederholt gewisse Verhaltensweise des Versicherten zeigten, die mit der von Psychiater Dr. D___ am 6. Juni 2007 attestierten Panikstörung - das psychiatrische Zentrum Herisau attestierte mit Bericht vom 21. Februar 2011 u.a. gar eine Agoraphobie mit Panikstörung - und dem von Psychiater Dr. E___ am 19. April 2012 diagnostizierten Angstsyndrom mit Panikattacken nur schwer in Einklang zu bringen sind, wurde zu einer (weiteren) ausführlichen psychiatrischen Beurteilung geraten.