Die in der Folge in Angriff genommene längere Umschulung zum Erlebnispädagogen wurde zwar besucht, jedoch nicht mit einem Diplom abgeschlossen, ohne dass diesbezüglich ein plausibler Grund angegeben worden wäre. Dass die IV-Stelle die beruflichen Eingliederungsbemühungen unter diesen Umständen mit Schreiben vom 16. November 2010 abschloss, ist ohne weiteres nachvollziehbar.