B. B.1 Dagegen liess der Versicherte mit Schreiben vom 25. September 2014 Beschwerde mit den eingangs wiedergegebenen Anträgen erheben. Nach dem ergebnislosen Abschluss der beruflichen Massnahmen sei aufgrund einer Arbeitsunfähigkeit von 50% bzw. bei einem Invalideneinkommen von Fr. 34'638.-- und einem Valideneinkommen von Fr. 92‘771.-- betrage der Invaliditätsgrad 62.66%, sodass eine Dreiviertelrente geschuldet sei.