A.16 Nach einem weiteren Schreiben der IV-Stelle betreffend stationäre Behandlung vom 26. März 2014 (IV-act. 132) erging am 15. Mai 2014 (IV-act. 133) ein Vorbescheid, wonach das Leistungsbegehren wegen Verweigerung von Eingliederungsmassnahmen abgewiesen werde. Dagegen erhob der Versicherte zunächst mündlich (IV-act. 136) und danach auch noch mit Schreiben vom 21. Juli 2014 (IV-act. 138) Einwand, wonach er selbständig an der Wiedereingliederung arbeite und eine Rentenabklärung wünsche. A.17 Schliesslich wies die IV-Stelle das Leistungsbegehren wie angekündigt mit Verfügung vom 26. August 2014 (IV-act. 140) wegen Verletzung der Schadenminderungspflicht ab.