forderte die IV-Stelle den Versicherten auf, bis 19. Februar 2014 mitzuteilen, ob er zu einem mindestens dreimonatigen stationären Aufenthalt in der Klinik in Wil bereit sei, andernfalls mit einer Abweisung des Leistungsbegehrens zu rechnen sei. Mit Schreiben vom 18. Februar 2014 (IV-act. 129) entgegnete dieser, er stelle sich seit längerer Zeit intensiv seinen Ängsten und sei am Gründen einer Firma. Anlässlich der von ihm nachgesuchten Besprechung ergab sich gemäss Aktennotiz der IV- Stelle vom 24. März 2014 (IV-act. 131) lediglich, dass jeweils montags die Therapie bei Dr. E___ mit neuen "Aufträgen", wie z.B. den öffentlichen Verkehr zu benutzen, stattfinde.