Seite 5 habe. Laut Aktennotiz der IV-Stelle vom 27. November 2013 (IV-act. 119) teilte der Versicherte schliesslich telefonisch mit, die Klinik Aadorf sehe bei ihm keine Indikation für einen stationären Aufenthalt. Mit Schreiben vom 23. und - an die neue Adresse - vom 28. Januar 2014 (IV-act. 124 und 128) forderte die IV-Stelle den Versicherten auf, bis 19. Februar 2014 mitzuteilen, ob er zu einem mindestens dreimonatigen stationären Aufenthalt in der Klinik in Wil bereit sei, andernfalls mit einer Abweisung des Leistungsbegehrens zu rechnen sei.