A.14 Aus dem Bericht vom 25. Januar 2013 (IV-act. 144, 49/57) über eine weitere Observation vom 28. November 2012, am Tag der in Chur vorgesehenen psychiatrischen Begutachtung, geht hervor, dass beim Versicherten, der sich vollkommen normal verhalten habe, weder physische noch psychische Einschränkungen erkennbar gewesen seien.