Ab Januar 2006 habe aufgrund einer mittelgradigen Panikstörung, nicht aber einer zusätzlichen rezidivierenden depressiven Störung eine 100%ige Arbeitsunfähigkeit in der bisherigen Tätigkeit im Justizvollzug bestanden; in einer leidensadaptierten Tätigkeit betrage die Arbeitsfähigkeit dagegen mindestens seit 2008 zumindest 50% und erscheine als auf 100% steigerbar, doch sei dies erst nach einer wenigstens dreimonatigen stationären Therapie, kombiniert mit einer Pharmakotherapie, abschliessend beurteilbar.