A.12 Nachdem der Versicherte einen Termin zur Begutachtung in Chur durch Psychiater Dr. F___ gemäss Aktennotiz der IV-Stelle vom 24. August 2012 (IV-act. 93) nicht wahrgenommen hatte, stellte ihm diese mit Schreiben vom 28. August 2012 (IV-act. 94) eine Reihe von Fragen. Mangels Antwort klärte ihn die Verwaltung mit Schreiben vom 21. September 2012 (IV-act. 95) über die ihm obliegende Mitwirkungspflicht und die Sanktionen bei deren Verletzung auf. Daraufhin beantwortete der Versicherte die Fragen mit Schreiben vom 28. Oktober 2012 (IV-act. 96), wollte die erste Frage aber in einem persön-