A.11 Mit Stellungnahme vom 30. Mai 2012 (IV-act. 144, 36/57) machte der medizinische Fachdienst des Amtes für AHV/IV des Kantons Thurgau geltend, aus dem Verlauf der Ausbildung zum Erlebnispädagogen und aus dem Observationsbericht gehe eine wesentliche Besserung des Gesundheitszustandes des Versicherten hervor, der sich überdies bisher keiner Pharmakotherapie unterzogen habe. Vor diesem Hintergrund sei eine ausführliche psychiatrische Empfehlung zu empfehlen.