A.8 Mit Bericht vom 21. Februar 2011 (IV-act. 77) attestierte das psychiatrische Zentrum Herisau eine vollständige Arbeitsunfähigkeit im Justizvollzug seit 15. November 2010 und eine Arbeitsfähigkeit adaptiert von 4 h/Tag seit 1. Februar 2011, dies aufgrund einer Agoraphobie mit Panikstörung und einer bipolaren affektiven Störung. Der Patient könne angstbe- Seite 3 dingt keine öffentlichen Verkehrsmittel benützen und auch nicht alleine Auto fahren. Deshalb erscheine eine Erwerbstätigkeit (nur) am Wohnort als möglich.