J___, Klinik für Hand-, Plastische- und Wiederherstellungschirurgie, Kantonsspital St. Gallen, gingen im von der Beschwerdeführerin nachträglich eingereichten Bericht vom 9. Februar 2015 davon aus, dass der TFCC-Schaden mit grosser Wahrscheinlichkeit vorbestehend war.51 Weiter wiesen die Gutachter darauf hin, aus der medizinischen Dokumentation zum Heilverlauf ergebe sich die durch die Handchirurgen am Kantonsspital St. Gallen gestellte Diagnose eine komplexen regionalen Schmerzsyndroms (CRPS).52 Ein CRPS liege aktuell aus chirurgischer Sicht nicht vor, da keine Störung der Trophik, keine vermehrte Schweisssekretion