Das Valideneinkommen sei nicht korrekt ermittelt worden, da sich die Beschwerdeführerin zweifellos nach einer besser bezahlten Stelle umgesehen hätte. Zudem sei ein Leidensabzug von mindestens 20 % zu gewähren und die Integrationsentschädigung aufgrund der Einschränkungen der Beweglichkeit auf mindestens 10 % zu erhöhen. Gemäss dem Bericht vom 9. Februar 2015 von Dr. med. H___ und Prof. med. J___ sei durch den Sturz der Vorschaden akut geworden und es sei zweifellos ein durch den Unfall ausgelöstes CRPS eingetreten. Anlässlich der kreisärztlichen Untersuchung vom 26. November 2013 seien die Symptome eines Morbus Sudecks deutlich festgestellt worden.