Seite 9 könnte geschlossen werden, dass die restlichen 20% im Haushalt eingesetzt werden. Dass die IV-Stelle trotzdem auf eine Haushaltabklärung verzichtete, dürfte in erster Linie darauf zurückzuführen sein, dass es im Gutachten der ABI GmbH heisst, der Haushalt der Beschwerdeführerin werde überwiegend vom Ehemann, der zu 60% als Postbote erwerbstätig sei, erledigt (Sozialanamnese, S. 16 oben); vor diesem Hintergrund wäre der Invaliditätsgrad allein aufgrund eines Einkommensvergleichs zu ermitteln.