_ vom 17. September 2012 (beide IV-act. 43), insbesondere aber dem Bericht der Klinik Teufen vom 5. November 2012 (IV-act. 46) Rechnung getragen, da im ABI-Gutachten für das Jahr 2012 ebenfalls eine vorübergehende Arbeitsunfähigkeit anerkannt wurde, wenn auch teilweise aus anderen Gründen, die von Februar bis September bei 100%, im Oktober und November bei 80% und im Dezember schliesslich noch bei 60% lag, wohingegen ab 1. Januar 2013 wieder eine volle Arbeitsfähigkeit bestand.