Am 5. Mai 2015 verfügte die Unfallversicherung neu (IV-act. 85, 2/7). Ab September 2009 bestehe kein Taggeld-Anspruch mehr. Auch seien weder eine Rente noch eine Integritätsentschädigung geschuldet. Seit Ende April 2015 bestehe ferner kein Anspruch auf Vergütung der Heilungskosten mehr, vorbehältlich von Rückfällen und Spätfolgen. Das beweistaugliche ABI-Gutachten komme weitgehend zu den gleichen Schlüssen wie das Gutachten Dr. B___.