ganzen Körper mit vegetativer Begleitsymptomatik ohne klinische und laborchemische Zeichen für eine entzündlich-rheumatische Erkrankung. B.3 Nach einer Stellungnahme des RAD vom 29. Mai 2013 (IV-act. 63) stellte die IV-Stelle der Versicherten mit Vorbescheid vom 19. Juni 2013 (IV-act. 65) aufgrund einer seit 25. Februar 2011 durchschnittlichen Arbeitsunfähigkeit von 50% eine halbe Rente ab März 2012, eine ganze ab Mai 2012 und deren Aufhebung auf Ende März 2013 in Aussicht, bei einem Invaliditätsgrad von dannzumal nur noch 11%.