a) der Beschwerdeführerin: 1. Es seien die zwei Verfügungen der Beschwerdegegnerin vom 29. Oktober 2013 aufzuheben. 2. Es sei der Beschwerdeführerin ab 1. April 2013 eine IV-Rente auf der Basis einer Arbeitsunfähigkeit von 50% fortgesetzt auszurichten. 3. Eventualiter sei unter Gutheissung der Beschwerde die Sache an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen zur Ergänzung des medizinischen Sachverhaltes.