Dies ist allerdings eine inhaltliche Frage und kann nicht unter den Formalien behandelt werden. Es ist gerade eine Frage der inhaltlichen und materiellen Beurteilung, inwiefern die Klägerinnen „Randzeiten“ verstehen durften und ob damit, falls tatsächlich „Randzeiten“ gemeint worden wären, dies die betroffenen Personen diskriminiert. 1.4 Feststellungsinteresse