8, S. 4, zweiter Absatz). Zumal gemäss dargelegter Rechtsprechung ernsthafte Verkaufsbemühungen eine Eigenmietwertbesteuerung ausschliessen, besteht kein Grund, die nachweislich seit Beginn weg geplante Einbringung in die Wohnbaugenossenschaft, deren Umsetzung zudem innerhalb von weniger als drei Jahren auch tatsächlich erfolgte, anders zu behandeln. Weder im einen noch im anderen Fall erscheint eine Eigenmietwertbesteuerung angezeigt.