Seite 11 (gegenwärtig oder künftig) gegebenenfalls selber zu nutzen. Nur in Konstellationen, wo ein solcher Wille vorhanden war, wurde in der Rechtsprechung jeweils eine Eigenmietwertbesteuerung als gerechtfertigt angesehen. Im Urteil 2C_509/2020 vom 7. Oktober 2020, auf welches die Vorinstanz im angefochtenen Einspracheentscheid selber verweist (vgl. KStV.AR.act.