Gestützt auf die schlüssigen Darlegungen und eingereichten Unterlagen haben sie aufgezeigt, dass sie bereits seit Frühling 2016 aktiv am Projekt Areal D. F. bzw. dem später sich konkretisierenden Projekt "E." gearbeitet hatten (vgl. dazu die von den Beschwerdeführern eingereichten Rechnungen zur Projektentwicklung in act. 2.3; die Rechnung vom 5. Juni 2019 war bereits an "E." gerichtet und die verrechneten Projektentwicklungskosten bezogen sich ausdrücklich auch auf die Parzelle G.; siehe zudem auch die Vereinbarung bezüglich Landverkauf vom 28. April 2021 in act.