Seite 9 gleichzeitig die Option offenhielt, allenfalls später einmal doch wieder in die Villa einzuziehen oder die Villa für die Tochter bereit zu halten, kam das Bundesgericht zum Schluss, von der steuerlichen Berücksichtigung des Eigenmietwerts hätte nur bei einer eindeutigen, professionell umgesetzten und klar belegten sowie konkretisierten Verkaufsabsicht abgesehen werden können (Urteil des Bundesgerichts 2C_773/2009 vom 23. April 2010 E. 2.2).