des Hauses anzurechnen (BGE 99 Ia 344 E. 4c). In solchen Fällen ist davon auszugehen, dass dem Eigentümer ein steuerlich relevanter wirtschaftlicher Vorteil der dauernden Verfügbarkeit der Wohnung oder des Hauses zukommt (vgl. ausführlich zu dieser Praxis die Steuerinformationen der Schweizerischen Steuerkonferenz SSK, a.a.O., S. 3 ff.).  Im Fall einer leerstehenden Villa einer Eigentümerin, die sich nur halbherzig um einen Verkauf kümmerte und wo klare Indizien dafür sprachen, dass die Eigentümerin sich