Da die gesellschaftsrechtliche Gestaltung des Projekts "E." damals noch nicht festgestanden habe, sei eine direkte Finanzierung über "E." nicht möglich gewesen. Am […] 2020 sei die gemeinnützige Genossenschaft "E." ins Handelsregister eingetragen worden und erst nach Erlangung der nötigen Finanzierungszusagen habe die Genossenschaft am 24. März 2022 die Parz. Nr. 0001 und 0002 von den Steuerpflichtigen erworben. Die Beschwerdeführer seien also von Juni 2019 bis März 2022 bloss vorübergehend Eigentümer von zwei leerstehenden Wohnhäusern auf Parz. Nr. 0001 und 0002 gewesen.