Steuerinformationen der Schweizerischen Steuerkonferenz SSK vom Oktober 2021 zur Besteuerung der Eigenmiet- werte2, S. 18 unten), weshalb anstelle einer detaillierten Darlegung der Rechtsgrundlagen, gestützt auf welche der Eigenmietwert der hier betroffenen Parz. Nr. 0001 und 0002 auf Fr. 5'400.-- bzw. Fr. 7'200.-- festgelegt wurde (siehe KStV.AR.act. 2), auf die Ausführungen unter E. 2.2 im Parallel-Verfahren O2V 22 22 verwiesen werden kann.