Der gestützt auf die kantonalrechtlichen Grundlagen des Kantons Appenzell Ausserrhoden für die kantonalen Steuern ermittelte Eigenmietwert wird praxisgemäss unverändert für die Veranlagung der direkten Bundessteuer übernommen (vgl. dazu die Übersicht im auf der Internetseite der Eidg. Steuerverwaltung abrufbaren Dossier Steuerinformationen der Schweizerischen Steuerkonferenz SSK vom Oktober 2021 zur Besteuerung der Eigenmiet- werte2, S. 18 unten), weshalb anstelle einer detaillierten Darlegung der Rechtsgrundlagen, gestützt auf welche der Eigenmietwert der hier betroffenen Parz.