Im vorliegenden Verfahren O2V 22 24 wird die Beschwerde mit Bezug auf die direkte Bundessteuer 2020 geprüft, während das ebenfalls an der Sitzung vom 14. Februar 2023 behandelte Parallel-Verfahren O2V 22 22 den Bereich der kantonalen Staats- und Gemeindesteuern betrifft.