Mit Vernehmlassung vom 19. Juli 2022 beantragte die Vorinstanz deren Abweisung unter Kostenfolgen zu Lasten der Beschwerdeführer (act. 9), woraufhin die Beschwerdeführer am 9. August 2022 unter Festhaltung an den eingereichten Anträgen replizierten und weitere Unterlagen einreichten (act. 12). Nachdem von der Durchführung einer mündlichen Verhandlung bereits abgesehen worden war und die Vorinstanz stillschweigend auf die Einreichung einer Duplik verzichtete, wurde die Streitsache direkt zur Beratung an der Sitzung der zweiten Abteilung des Obergerichts vom 14. Februar 2023 traktandiert.