Beigeladene Eidg. Steuerverwaltung, Hauptabteilung Direkte Bundessteuer, Eigerstrasse 65, 3003 Bern Gegenstand Direkte Bundessteuer 2020 Beschwerde gegen den Einspracheentscheid der kantonalen Steuerverwaltung vom 12. April 2022 Rechtsbegehren a) der Beschwerdeführer: 1. Der angefochtene Entscheid vom 12. April 2022 sei aufzuheben. 2. Die Eigenmieten für die Liegenschaften Parz. 0001 und 0002 der Gemeinde C. seien vollständig zu streichen. 3. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten der Vorinstanz.