wurde die Kündigung demgemäss erst per 9. Oktober 2019 wirksam. Die Kündigungsfrist lief entsprechend bis zum 8. November 2019. Der letzte Arbeitstag des Versicherten war laut den Akten der 9. November 2019 (act. 5.2/17). Dieser hatte vorliegend also sogar noch nach erhaltener Kündigung – und nach mittlerweile fast sechs Monaten ohne Erhalt von fälligem Lohn – weitergearbeitet. Das ist nicht nachvollziehbar.