Seite 7 ausdrücklich dazu anhält, den Arbeitgeber zu wechseln, wenn sie vier Monate ohne jegliches Gehalt bleibt, musste dem Beschwerdeführer klarerweise zugemutet werden, gegenüber seiner Arbeitgeberin einschneidende Massnahmen zu ergreifen, um an sein Geld zu gelangen – allen voran eine Betreibung oder Klage. Dies zumal dem Versicherten offenbar ja auch bekannt war, dass weitere Angestellte der B. ebenfalls auf ihr Geld warteten. Der Versicherte unterliess es freilich, härter gegen seine Arbeitgeberin vorzugehen. Vielmehr hat er auch noch nach dem 31. Juli 2019 – bis zum 9. November 2019 – gearbeitet.