diese Verfügung wurde später mit Rekursentscheid des Departements Finanzen vom 24. März 2021 aufgehoben) davon aus, der Beschwerdeführer verlange Akteneinsicht, um die Krankheitskosten seines Vaters überprüfen zu können (vgl. Verfügung vom 3. November 2020, E. 14). In der neuen Verfügung vom 31. August 2021 hielt die Steuerverwaltung ebenfalls fest, es gehe dem Beschwerdeführer mit seinem Gesuch um Akteneinsicht offensichtlich "nicht um die steuerlichen Verfahren bzw. die Steuerzahlungen im Zusammenhang mit der Verstorbenen, sondern vielmehr um Nachforschungen zum Pflegeaufwand bzw. zu den behaupteten Veränderungen in den