Nach Abschluss des Schriftenwechsels wurden die Beschwerden in den Verfahren O2V 21 51 und O2V 22 17 zur gemeinsamen Beratung an der Sitzung der zweiten Abteilung des Obergerichts vom 25. April 2023 traktandiert. Auf weitere Einzelheiten im Sachverhalt und in den Akten wird, soweit erforderlich, in den nachfolgenden Erwägungen näher eingegangen. Erwägungen 1. Formelles