A. Am 8. September 2020 stellte A. (nachfolgend: Beschwerdeführer) bei der kantonalen Steuerverwaltung ein Gesuch um Einsicht in die Steuerakten der Jahre 2005 bis und mit 2014 seiner verstorbenen Mutter C. Der in der Folge zu einer Stellungnahme zu diesem Gesuch eingeladene überlebende Ehegatte von C. und Vater des Beschwerdeführers, B., beantragte die Ablehnung dieses Akteneinsichtsgesuchs. B. Mit Verfügung vom 3. November 2020 wies die kantonale Steuerverwaltung das Akteneinsichtsgesuch ab mit der Begründung, insgesamt würden dem Gesuch überwiegende private Interessen von B. entgegenstehen.