2. Unter Kostenfolge zu Lasten des Beschwerdeführers. d) von B. (Beigeladener in den Verfahren O2V 21 51 und O2V 22 17): 1. Die Beschwerden seien vollumfänglich abzuweisen. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge. e) der Eidg. Steuerverwaltung (Beigeladene im Verfahren O2V 21 51): (die Eidg. Steuerverwaltung hat stillschweigend auf eine Teilnahme am Verfahren und eine Einreichung von Anträgen verzichtet) Seite 3 Sachverhalt