Die einschlägigen gesetzlichen Grundlagen in Appenzell Ausserrhoden lauten wie folgt: Der kantonalen Einkommenssteuer unterliegen alle wiederkehrenden und einmaligen Einkünfte (Art. 19 Abs. 1 StG). Als Einkommen steuerbar sind unter anderen auch alle Erträge aus unbeweglichem Vermögen, insbesondere alle Einkünfte aus Vermietung, Verpachtung, Nutzniessung oder sonstiger Nutzung (Art. 24 Abs. 1 lit. a StG). Wohnt eine steuerpflichtige Person dauernd in der eigenen Wohnung oder im eigenen Haus, so wird für die Ermittlung des steuerbaren Einkommens der sog. Eigenmietwert berücksichtigt (vgl. Art. 24 Abs. 1 lit. b StG). Gemäss Art.