Der im Schätzungsprotokoll über die Schätzung vom 15. Dezember 2015 festgelegte Mietwert für die an die Eltern vermietete 4.5-Zimmer-Wohnung, das Zimmer im EG sowie die Garage belaufe sich insgesamt auf Fr. 1'950.--. Gegen die Schätzwerte sei damals keine Einsprache erhoben worden, weshalb diese nun für die Beschwerdeführer und die Steuerverwaltung verbindlich seien.